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Hände schütteln

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Bedingungen




1. Artikel: Bedingungen für die Leistungsausführung


Der Dienstleistungsnehmer übermittelt das vorliegende Dokument datiert, mit Stempel versehen und unterzeichnet an den Dienstleister, um seine Zustimmung auszudrücken und den Beginn der Leistungserbringung einzuleiten. Bestätigt der Dienstleistungsnehmer einen Vertrag, bedeutet dies seine Zustimmung zu dessen Inhalt und den damit verbundenen Zahlungsbedingungen. Der Vertrag bleibt folglich, während der für die Ausführung der Leistung nötigen Dauer und bis die komplette Zahlung erfolgt ist in Kraft, ohne das der eine Korrektur der Rechnung fordern kann. Der Zeitraum für die Ausführung der Leistung beginnt ab des Erhalts des ordnungsgemäß abgeschlossen Vertrages seitens des Dienstleisters. Der Dienstleister behält sich gegebenenfalls das Recht vor, nicht mit seiner Leistungsbringung zu beginnen, sofern keine spezifische schriftliche Vereinbarung besteht.


2. Artikel: Etwaige Kosten


Jegliche in Zusammenhang mit der Leistung anfallenden Kosten bedürfen einer vorhergehenden Vereinbarung mit dem Dienstleistungsnehmer, bevor eine Weiterverrechnung unter Vorlage eines Nachweises erfolgt. Dies umfasst insbesondere folgende Kosten:

-    Die Reise- und Aufenthaltskosten, die der Berater und/oder die dem Dienstleistungsnehmer präsentierten Kandidaten auf sich nehmen mussten

-    Die Bezahlung der Rechnungen für die Kosten unterliegt denselben Regeln wie jene Honorarrechnung


3. Artikel: Verpflichtung des Dienstleisters


Der Dienstleister ist sich seiner Aufgabe und Verpflichtungen bei der Ausführung der Leistung bewusst. In diesem Fall verpflichtet er sich:

-    jegliche Leistungen mit der dafür nötigen Kompetenz ausführen;

-    eine loyale Beziehung zum Dienstleistungsnehmer zu halten und ihn insbesondere regelmäßig über den Fortschritt der Suche und eventuell aufgetretene Schwierigkeiten zu informieren;

-    den allgemeinen Grundsatz von Treu und Glauben gemäß Paragraph 242 des bürgerlichen Gesetzbuchen (BGB) einzuhalten;

-    jegliche vom Dienstleistungsnehmer zur Verfügung gestellten Dokumente nach Beendigung der Leistungserbringung auf dessen erste Anforderung hin zurückzugeben;

-    in seinem beruflichen Urteilsvermögen unabhängig zu bleiben und die Freiheit und Integrität Anderer zu respektieren;

-    während der Dauer von 2 Jahren ab der Unterzeichnung des vorliegenden Vertrages nicht an die Kandidaten der Gesellschaft oder der Tochtergesellschaft seines Dienstleistungsnehmer heranzutreten;


4. Artikel: Verpflichtung des Dienstleistungsnehmers


Der Dienstleistungsnehmer verpflichtet sich seinerseits, mit dem Dienstleister zusammenzuarbeiten, indem er


-    vereinbarte Termine einhält;

-    alles unternimmt, um abgesagte Termine neu zu planen;

-    dem Dienstleister ausreichend Informationen zur Verfügung stellt und sich ihm gegenüber loyal verhält;

-    den allgemeinen Grundsatz von Treu und Glauben gemäß Paragraph 242 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) einhält;

5. Artikel: Haftung der Parteien


Unter Berücksichtigung der Art der auszuführenden Leistungen ist die Verpflichtung des Dienstleisters eine Handlungspflicht. Somit kann der Dienstleister nur haftbar gemacht werden, wenn ein Fehlverhalten seinerseits nachgewiesen wird.


Daher kann der Dienstleister in den folgenden Fällen nicht verantwortlich gemacht werden.


-    von dem Dienstleistungsnehmer nicht ausgedrückte Erfordernisse;

-    Fehler aufgrund eines Mangels an Informationen, fehlerhafter Informationen einer verspäteten Übermittlung der Informationen seitens des Dienstleistungsnehmer und/oder von den Kandidaten;

-    von dem Dienstleistungsnehmer verursachte Verzögerung, die die Einhaltung der vereinbarten Fristen unmöglich macht;

-    Nichtausführung seiner Verpflichtung seitens der Dienstleistungsnehmer: Nichteinhaltung des Arbeits- oder Steuerrechts oder jeglicher anderen mit seinem Tätigkeitsfeld zusammenhängenden Verpflichtung;

-    von Dritten verursachte Schäden;


Die Haftung des Dienstleisters - sofern nachgewiesen - wird auf die effektiv von dem Dienstleistungsnehmer, zum Datum der eingeschriebenen Beanstandung mit Empfangsbestätigung erbrachte Leistung, bezahlte Gesamtsumme exkl. Steuern beschränkt.


Versäumt es der Dienstleistungsnehmer, die vertragliche Haftung des Dienstleisters innerhalb von Vierzehn Tagen (14) ab Auftreten des Schadens geltend zu machen, wird davon ausgegangen, dass der Dienstleistungsnehmer darauf verzichtet hat, sich auf die Vertragsverletzung zu berufen.


Jeder der Parteien ist gegenüber der jeweils anderen für jegliche Verletzung ihrer eingegangenen Verpflichtungen verantwortlich.


6. Artikel: Verzugsstrafen


Der Dienstleister behält sich das Recht vor, die Ausführung der Leistung auszusetzen, wenn das Honorar nicht rechtzeitig bezahlt wird. Infolgedessen ist er nicht mehr an die ursprünglich vereinbarte Frist für die Kandidatensuche gebunden und diese wird entsprechend verlängert.


Jegliche Zahlungsverzögerung/-ausfall führt von Rechts wegen:


-    zur sofortigen Fälligkeit der gesamten fälligen Summe;

-    zur Zahlung einer Strafe, berechnet auf Grundlage des Leitzinses der deutschen Bundesbank plus 9%;

-    zu einer pauschalen Entschädigung in Höhe von 40 EUR für die Beitreibungskosten;

-    zu einer angemessenen Entschädigung für jegliche Betreibungskosten, die diesen Betrag übersteigen


10. Artikel Höhere Gewalt


Keine der Parteien kann für eine Nichterfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen haftbar gemacht werden, wenn sie aus Gründen höherer Gewalt nicht in der Lage ist, diese zu erfüllen, d.h. aus jeglichem Grund, der sich der Kontrolle dieses Vertrages und/oder der Parteien entzieht, unvorhersehbar und unaufhaltsam ist und nicht im Verschulden der Partei, die sich darauf beruft, begründet liegt. Zunächst setzt ein Ereignis höherer Gewalt die Vertragsausführung aus. Wenn das Ereignis länger als dreißig (30) Tage andauert, kann der Vertrag von Rechts wegen ohne Anspruch auf eine Entschuldigung gekündigt werden, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren. Der Dienstleistungsnehmer muss dem Dienstleister allerdings den gesamten für die bereits erbrachte Leistung den fälligen Betrag bezahlen.


7. Artikel Vertraulichkeit


 Die Klauseln des zwischen den Parteien abgeschlossenen Vertrages sind vertraulich zu behandeln. Die Unterzeichnung des vorliegenden Vertrages gilt als Vertraulichkeitsvereinbarung für beide Parteien. Jede Partei erkennt hiermit an, dass sie Kenntnis von vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei erlangen kann.


Der Empfänger vertraulicher Informationen verpflichtet sich hiermit, diese nicht zu verwenden, zu vermarkten oder irgendeiner dritten Person oder Gesellschaft offenzulegen. Ausgenommen die Mitarbeiter, die von der vertraulichen Information im Rahmen ihrer Beteiligung an der Vertragsausführung Kenntnis haben müssen, dürfen über diese Informationen auf dem Laufenden gehalten werden.


Außerdem stellt jegliche teilweise oder gänzliche Wiederverwendung des vorliegenden Vertrages eine Nachahmung dar und der Dienstleister behält sich das Recht vor, jegliche Nachahmung seiner geistigen Eigentumsrechte zu ahnden, einschließlich Mittels einer Strafverfolgung.


8. Artikel: Abtretung des Vertrages


Weder der vorliegende Vertrag noch die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten dürfen von dem Dienstleistungsnehmer oder dem Dienstleister ohne das vorhergehende Einverständnis der jeweils anderen Partei übertragen oder abgetreten werden.


 9. Artikel: Auflösung des Vertrages


 Der vorliegende Vertrag wird im Falle einer Verletzung oder Nichterfüllung irgendeiner in diesem Vertrag festgelegten Verpflichtung seitens einer der Parteien dreißig (30) Tage nach einer Empfangsbestätigung versandten mittels Einschreiben mit Inverzugssetzung und sofern diese erfolgslos bleibt aufgelöst. Der Dienstleister behält sich darüber hinaus das Recht vor, den Vertrag mit sofortiger Wirkung ohne Inverzugssetzung oder Entschädigung für den Dienstleistungsnehmer im Falle eines schweren Verschuldens seitens des Letzteren aufzulösen. Der Dienstleistungsnehmer muss dem Dienstleister dann den gesamten für die bereits erbrachten Leistungen fälligen Betrag bezahlen. Im Falle einer Auflösung oder bei Ablauf des Vertrages wird der Leistungserbringer von seinen vertraglichen Verpflichtungen befreit.


10. Artikel: Gesamte Vereinbarung


Die hierin eingegangenen Verpflichtungen können nicht von Erklärungen oder diesem Vertrag vorausgehenden Dokumenten widersprochen oder ergänzt werden.


11. Artikel: Nichtigkeit


Im Falle, dass ein Teil dieses Vertrages aus welchem Grund auch immer als nichtig erklärt wird, berührt diese Nichtigkeit nicht die Gültigkeit der verbleibenden Bestimmungen. Die anderen Bestimmungen bleiben in Kraft und wirksam, als wäre der Vertrag ohne die nichtigen Bestimmungen abgeschlossen worden.


12. Artikel: Anwendbares Recht und zuständiges Gericht


Der vorliegende, zwischen den Parteien unterzeichnete Vertrag unterliegt deutschem Recht. Jegliche sich aus der Ausführung oder Auslegung des Vertrages ergebenden Streitigkeiten werden den Gerichten am Sitz des Leistungserbringers vorgelegt. Letzterer behält sich allerdings das Recht vor, am Ort seines Sitzes oder seines Wohnsitzes oder vor jeglichem anderen zuständigen Gericht gegen den Dienstleistungsnehmer vorzugehen.

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